Gästebeitragsbefreiung
Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Gästebeitragssatzung sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den von der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH auf Antrag anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, die einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Teilnehmenden aufweisen, von der Entrichtung des Gästebeitrages zu befreien.
Den Antrag zum ausfüllen finden Sie hier.