Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die dem Tourismus dienen sowie für die zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag. Das Erhebungsgebiet erstreckt sich vollständig auf das gesamte Gemeindegebiet mit den Ortschaften Altenau-Schulenberg im Oberharz mit dem Ortsteil Torfhaus, Clausthal-Zellerfeld mit dem Ortsteil Buntenbock und Wildemann. Zu diesem Aufwand rechnen auch die Kosten, die einem Dritten entstehen oder geschuldet werden, dessen sich die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld bedient. Zum Aufwand zählen insbesondere die gästebeitragsfähigen Aufwendungen der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH.
Wer muss den Gästebeitrag bezahlen?
Gästebeitragspflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Inanspruchnahme der touristischen Einrichtungen geboten wird.
Welche Vorteile sind mit dem Gästebeitrag verbunden?
Der Oberharz bietet Ihnen umfangreiche Serviceleistungen und Infrastrukturen für einen unvergesslichen Urlaub. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes erhalten Sie entweder durch Ihren Gastgeber oder direkt in den Tourist-Informationen eine Gästekarte (Harzgastkarte). Mit dieser Gästekarte erhalten Sie in vielen touristischen Einrichtungen im Bereich der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Vergünstigungen. Darüber hinaus bietet Ihnen die Gästekarte auch in vielen weiteren Einrichtungen im gesamten Harz Vorteile. Eine Aufstellung aller Einrichtungen, die die Harzgastkarte anerkennen und akzeptieren, liegt in den örtlichen Tourist-Informationen aus oder ist auf Anfrage beim Harzer Tourismusverband (HTV) in Goslar erhältlich.
Weitere Informationen zur Harz-Gastkarte finden Sie hier.
Informationen zum HATIX
Seit dem 01.01.2020 gibt es für unsere Gäste, die in unserem Erhebungsgebiet der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld übernachten und einen Gästebeitrag zahlen, die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Landkreisen Harz, Mansfeld-Südharz, Goslar und Göttingen (hier Altkreis Osterode).
Hierfür erhält der Gast nach Ankunft in seinem Urlaubsort, seiner Anmeldung und Zahlung des Gästebeitrages seine Gäste-/ Harzgastkarte ausgehändigt, die gleichzeitig als Harzer Urlaubs-Ticket, kurz HATIX genannt, dem Gast und allen weiteren auf der Harz-Gastkarte eingetragenen Personen im auf der Harzgastkarte aufgeführten Geltungszeitraum die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bietet.
Hierzu gibt es noch einige wichtige Informationen zu beachten:
Das Harzer Urlaubsticket HATIX ist nur in Verbindung mit dem vollständig ausgefüllten Meldeschein/der Gästekarte gültig. Auch der Name der Beherbergungsstätte, die Gesamtpersonenzahl, das Abreisedatum, die vollständige Adresse und der Gästebeitrag müssen ausgefüllt sein.
Das HATIX gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auch auf dem Harzer Urlaubsticket HATIX namentlich benannt ist. Diese Person muss auch persönlich anwesend sein.
Das HATIX ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Was kostet das HATIX?
Das HATIX-Ticket wird mit dem ortsüblichen Gästebeitrag bezahlt. Der Gast benötigt keinen zusätzlichen Fahrschein, da die Gäste/Harz-Gastkarte gleichzeitig als HATIX-Fahrschein gilt. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass ab dem 01.01.2020 nur noch Meldeblöcke oder AVS-Meldeschein-Vordrucke mit dem entsprechenden HATIX-Aufdruck verwendet werden
Weitere Informationen und Hinweise, auch über aktuelle Fahrpläne und den Geltungsbereich des HATIX erhalten Sie unter www.hatix.info.
Gästebeitrag für die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Der Gästebeitrag beträgt pro Person und Übernachtung in den Ortschaften Altenau-Schulenberg im Oberharz (Ortsteil Torfhaus), Clausthal-Zellerfeld mit Buntenbock und Wildemann für:
- Erwachsene 2,40 €
- Jugendliche (6-17 Jahre) 1,62 €
- Kinder (0-5 Jahre) zahlen keinen Gästebeitrag
Gäste mit einem Schwerbehindertenausweis, egal mit welchem Behinderungsgrad, erhalten keine Ermäßigungen oder Befreiungen vom Gästebeitrag.
Gästebeitragssatzung
Die aktuelle Gästebeitragssatzung sowie den Antrag auf Befreiung vom Gästebeitrag finden Sie hier.